Die kurze Antwort: Ja – für die meisten Dächer in Südbaden lohnt sich Photovoltaik 2026 deutlich. Aber die Rechnung hat sich verändert. Wer heute nur auf die Einspeisevergütung schaut, rechnet an der Realität vorbei; wer seinen eigenen Stromverbrauch versteht, bekommt eine der solidesten Investitionen, die man an einem Haus machen kann. Wir zeigen die Zahlen – mit einer Beispielrechnung, wie wir sie auch im Beratungsgespräch aufmachen, und mit allem, was 2026 in Freiburg und Umgebung dazugehört: Förderung, Steuern und die PV-Pflicht bei Dachsanierungen.
Was kostet eine Photovoltaik-Anlage 2026?
Die Preise sind so niedrig wie nie: Der durchschnittliche Systempreis für schlüsselfertige Aufdachanlagen lag im Frühjahr 2026 laut Marktforschung von EUPD/BSW bei rund 1.015 Euro pro Kilowatt Peak – gut 4 Prozent unter dem Vorjahr. Für eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus bedeutet das je nach Dach, Komponenten und Montageaufwand realistisch 10.000 bis 15.000 Euro, komplett installiert. Seit 2023 gilt dabei der Nullsteuersatz: 0 % Mehrwertsteuer auf Lieferung und Installation von Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG) – daran ändert auch die aktuelle EEG-Reformdebatte nichts.
Zur Ehrlichkeit gehört: Bei den Modulen selbst gab es 2026 erstmals seit Jahren wieder Preisbewegung nach oben, unter anderem wegen auslaufender Exportrabatte in China – laut pv magazine ist dieser Anstieg im Sommer aber bereits wieder zum Erliegen gekommen. Am historisch günstigen Gesamtniveau ändert das wenig.
Was bringt Ihr Dach in Südbaden?
Freiburg und der Breisgau gehören zu den sonnenreichsten Regionen Deutschlands: Die Globalstrahlung liegt hier bei etwa 1.220 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Ein gut ausgerichtetes Dach erreicht damit 1.000 bis 1.100 Kilowattstunden Ertrag je kWp – spürbar mehr als der Bundesschnitt. Eine 10-kWp-Anlage erzeugt hier also gut 10.000 bis 11.000 kWh im Jahr, etwa das Doppelte bis Dreifache dessen, was ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht.
Selbst nachrechnen: Mit unserem Photovoltaik-Rechner für die Region Freiburg ermitteln Sie in einer Minute, wie viel kWp und kWh Ihre Dachfläche hergibt — inklusive Monatsverlauf.
Die ehrliche Beispielrechnung

Nehmen wir eine 10-kWp-Anlage für 12.000 Euro mit 10.500 kWh Jahresertrag. Ohne Speicher nutzt ein typischer Haushalt rund 30 Prozent des Solarstroms direkt selbst – das sind 3.150 kWh, die Sie nicht für 37,2 ct/kWh (BDEW-Durchschnitt, April 2026) einkaufen müssen: rund 1.170 Euro gespart. Die übrigen 7.350 kWh gehen für 7,78 ct/kWh ins Netz: rund 570 Euro Vergütung. Zusammen rund 1.744 Euro pro Jahr, vor laufenden Kosten (Versicherung, Rücklage – kalkulieren Sie 150 bis 250 Euro jährlich).
Damit amortisiert sich die Anlage in etwa 7 bis 9 Jahren – bei einer Lebensdauer von 25 Jahren und mehr. Danach produziert sie schlicht Gewinn. Und die Rechnung wird besser, je mehr Strom Sie selbst nutzen: mit E-Auto, Wärmepumpe oder Batteriespeicher steigt der Eigenverbrauchsanteil und jede verschobene Kilowattstunde ist rund 29 Cent wert (37 ct gesparter Netzstrom statt 8 ct Vergütung). Zwei ehrliche Fußnoten: Der Strompreis ist zuletzt leicht gefallen – kalkulieren Sie nicht mit ewig steigenden Preisen. Und jedes Dach ist anders; unsere Beispielwerte ersetzen keine Auslegung vor Ort.
Einspeisevergütung 2026 – und das Zeitfenster, über das alle reden
Für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2026 zahlt das EEG bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp) bzw. 6,73 ct/kWh (10–40 kWp), garantiert für 20 Jahre; zum 1. August sinken die Sätze turnusmäßig um rund 1 Prozent. Wichtiger als die Halbjahres-Degression ist derzeit die Politik: Der EEG-Reformentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums will die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 durch ein befristetes Übergangsmodell mit anschließender Direktvermarktung ersetzen. Wer bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, behält nach jetzigem Stand die volle 20-Jahres-Vergütung. Was genau geplant ist, haben wir hier im Detail aufgeschrieben.
Förderung und Steuern: Was Sie 2026 mitnehmen können
- 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher (bis 30 kWp, Wohngebäude) – ohne Befristung im Gesetz.
- Einkommensteuer: Erträge aus PV-Anlagen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Achtung bei mehreren Anlagen: Die Befreiung ist eine Freigrenze und entfällt komplett, wenn Sie zusammengerechnet über 100 kWp kommen. Bei größeren Vorhaben lohnt der Weg zum Steuerberater – wir dürfen und wollen hier nicht steuerlich beraten.
- Stadt Freiburg („Klimafreundlich Wohnen“): Das städtische Programm bezuschusst die PV-Dachvollbelegung auf Bestandsgebäuden mit 150 €/kWp (max. 1.500 €, plus Innovationsbonus etwa für Fassaden- oder Gründach-PV). Aber Stand Juli 2026 gilt: Der Fördertopf ist ausgeschöpft; neue Anträge sind erst ab 1. Januar 2027 möglich. Gefördert wird zudem nur die Leistung oberhalb der gesetzlichen Mindestbelegung – und die Speicherförderung der Stadt wurde bereits zum 1. Juni 2025 gestrichen. Wer die Förderung einplanen will, sollte den Antragsstart im Januar auf dem Zettel haben.
- Gundelfingen, March & Umland: Eigene kommunale Töpfe gibt es hier derzeit nicht flächendeckend – dafür gelten alle Bundes-Vorteile unabhängig vom Wohnort. Wir prüfen im Beratungsgespräch, was an Ihrem Standort aktuell gilt.
Nicht vergessen: die PV-Pflicht in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg war das erste Bundesland mit einer Photovoltaik-Pflicht – und sie betrifft mehr Menschen, als viele denken: Sie gilt nicht nur für Neubauten (Nichtwohngebäude seit 1.1.2022, Wohngebäude seit 1.5.2022), sondern auch bei jeder grundlegenden Dachsanierung seit dem 1.1.2023. Verlangt wird, dass mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche belegt werden (bzw. 75 Prozent der verbleibenden Fläche beim erweiterten Nachweis, 30 Prozent bei verpflichtender Dachbegrünung); alternativ genügt bei Wohngebäuden eine Mindestleistung von 0,06 kWp je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche. Die Verordnung wurde zuletzt im August 2025 aktualisiert. Heißt praktisch: Wer sein Dach saniert, sollte die PV-Planung von Anfang an mitdenken – das spart doppelte Gerüstkosten und Ärger mit der Baubehörde.
Wann lohnt sich Photovoltaik nicht?
Wir sagen es im Beratungstermin, also sagen wir es auch hier: Es gibt Fälle, in denen wir abraten. Bei starker dauerhafter Verschattung durch Nachbargebäude oder hohe Bäume. Wenn das Dach in den nächsten Jahren ohnehin saniert werden muss – dann erst sanieren, dann belegen (Stichwort PV-Pflicht). Und bei sehr kleinem Stromverbrauch ohne Perspektive auf E-Auto oder Wärmepumpe wird die Rechnung dünn, auch wenn sie selten ganz kippt. Ein Ost-West-Dach ist übrigens kein Ausschlussgrund – es liefert weniger Spitze, aber gleichmäßiger über den Tag verteilten Strom, was dem Eigenverbrauch sogar hilft.
Häufige Fragen
Ab welchem Stromverbrauch lohnt sich eine Anlage?
Eine feste Grenze gibt es nicht – schon ab etwa 2.500 bis 3.000 kWh Jahresverbrauch rechnen sich passend dimensionierte Anlagen meist solide. Entscheidend ist, wie viel des Solarstroms Sie selbst nutzen können.
Gleich mit Speicher oder später nachrüsten?
Beides geht. Wer die Investition strecken will, startet ohne Speicher und rüstet nach, wenn es passt – die Preise dafür sind zuletzt deutlich gefallen. Was der Speicher bringt und wann er sich rechnet, steht in unserem Speicher-Ratgeber.
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur laufenden Anlage?
Je nach Saison und Netzbetreiber einige Wochen bis wenige Monate – Beratung, Planung und Montage gehen bei uns zügig; auf den Netzanschlusstermin haben wir nur begrenzt Einfluss. Für das 2026-Vergütungsfenster gilt deshalb: lieber früh anfragen. Wie ein Projekt bei uns abläuft, zeigen wir Schritt für Schritt hier.
Fragen zu Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich vor Ort – in Gundelfingen, Freiburg im Breisgau, March und der näheren Umgebung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an: +49 (0) 761 589858.
Quellen
- Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze (abgerufen 07.07.2026)
- BDEW: Strompreisanalyse April 2026 – Haushaltsstrompreis ø 37,2 ct/kWh
- Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland (Stand 05/2026)
- EUPD Research / BSW-Solar: Systempreis-Erhebung Frühjahr 2026 (ø 1.015 €/kWp)
- § 12 Abs. 3 UStG: Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (abgerufen 07.07.2026)
- BMF-Schreiben vom 17.07.2023: Steuerbefreiung § 3 Nr. 72 EStG
- Stadt Freiburg: Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ (abgerufen 07.07.2026 – Mittel ausgeschöpft, Anträge ab 01.01.2027)
- Umweltministerium Baden-Württemberg: FAQ Photovoltaikpflicht (Stand 04/2026)