Titelgrafik: Haus mit Solardach, Kalenderblatt 31.12.2026 – Anlage von 2006, Vergütung endet

PV-Anlage von 2006: Die Einspeisevergütung endet am 31. Dezember 2026 – was jetzt zu tun ist

Die kurze Antwort vorweg: Wenn Ihre Photovoltaik-Anlage 2006 in Betrieb genommen wurde, endet die feste Einspeisevergütung nach dem EEG am 31. Dezember 2026. Die Anlage darf danach weiterlaufen, und der Netzbetreiber nimmt den Strom auch weiter ab – aber statt rund 52 Cent gibt es dann nur noch den sogenannten Jahresmarktwert, zuletzt gut 4 Cent je Kilowattstunde. Wer den Strom stattdessen selbst verbraucht, spart je Kilowattstunde seinen Strompreis – im Bundesschnitt rund 37 Cent. Deshalb lohnt sich für viele Haushalte mit Stromverbrauch am Tag eine Umstellung auf Eigenverbrauch – und die sollte man nicht erst im Dezember angehen. Dieser Artikel erklärt, was zum Jahreswechsel passiert, welche Wege es gibt und was Sie vorher an Ihrer Anlage prüfen sollten.

Was am 1. Januar 2027 passiert – und was nicht

Das EEG zahlt die Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme plus 20 volle Kalenderjahre (damals § 12 Abs. 3 EEG 2004, heute § 25 Abs. 1 EEG). Für alle Anlagen aus 2006 ist also der 31. Dezember 2026 der letzte vergütete Tag, egal ob im Januar oder im Dezember 2006. Danach gilt Ihre Anlage – bis 100 kW – im Gesetz als „ausgeförderte Anlage“ (§ 3 Nr. 3a EEG). Sie fliegt nicht aus dem Netz, und Sie müssen auch nichts kündigen: Der Netzbetreiber ist weiter verpflichtet, den Strom abzunehmen, und zahlt dafür den Jahresmarktwert Solar, gedeckelt auf 10 Cent, abzüglich einer Vermarktungspauschale (§ 21 Abs. 1 Nr. 4, § 23b und § 53 Abs. 4 EEG). Diese Regel gilt befristet bis zum 31. Dezember 2032 (§ 25 Abs. 2 EEG); der aktuelle Entwurf der EEG-Reform 2027 schreibt sie unverändert fort.

Die Zahlen dazu: Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei 4,508 Cent je Kilowattstunde, die Vermarktungspauschale für 2026 beträgt 0,228 Cent (mit intelligentem Messsystem die Hälfte). Als Rechenannahme bleiben damit rund 4,3 Cent – Marktwert 2025 und Pauschale 2026 kombiniert, eine echte Abrechnung für 2027 ist das nicht – gegenüber 51,8 Cent, die das EEG 2004 für eine 2006 installierte Dachanlage bis 30 kW festgeschrieben hat. Welcher Wert für 2027 gilt, steht erst im Januar 2028 fest; einzelne Monatswerte 2026 lagen deutlich darunter (Mai 2026: 3,3 Cent). Rechnen Sie also lieber mit 4 Cent als mit 5.

Sie sind damit nicht allein: Allein in Baden-Württemberg endet 2026 laut einer Auswertung des Marktstammdatenregisters für rund 15.500 Anlagen die Vergütung; der Jahrgang 2006 ist der nächste.

Vier Wege für Ihre Ü20-Anlage

1. Nichts tun: weiter voll einspeisen

Wer bisher die Einspeisevergütung bezogen hat und nichts unternimmt, landet automatisch hier (§ 21c EEG). Der Netzbetreiber rechnet den Strom zum Jahresmarktwert ab, die Anlage läuft wie bisher. Das ist der bequemste Weg und der mit dem geringsten Ertrag: Bei einer typischen 5-kWp-Anlage von 2006 bleiben rund 190 Euro im Jahr. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn Sie tagsüber kaum Strom verbrauchen oder die Anlage ohnehin in den nächsten Jahren ersetzt werden soll.

2. Umstellen auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Anlagen von 2006 wurden fast immer als Volleinspeiser gebaut: Der Solarstrom geht über einen eigenen Zähler komplett ins Netz, das Haus bezieht seinen Strom getrennt davon. Für den Eigenverbrauch muss die Anlage hinter den Hauszähler, der zum Zweirichtungszähler wird; dazu gehört eine Änderung des Messkonzepts beim Netzbetreiber und eine Meldung im Marktstammdatenregister. Was der Umbau kostet, hängt vom Zustand Ihres Zählerschranks ab – das klären wir bei der Besichtigung, bevor Sie sich entscheiden. Danach ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde rund 37 Cent wert statt 4 Cent – ein Haushalt ohne Speicher kommt so typischerweise auf rund 30 Prozent Eigenverbrauch (Annahme, hängt am Lastprofil) und etwa 630 Euro im Jahr.

3. Eigenverbrauch plus Batteriespeicher

Ein AC-gekoppelter Speicher lässt sich an fast jede Altanlage nachrüsten und hebt den Eigenverbrauch auf 55 bis 70 Prozent. Für unsere 5-kWp-Beispielanlage sind das etwa 1.140 Euro im Jahr, also rund 510 Euro mehr als ohne Speicher. Bei 3.000 bis 4.000 Euro für einen passenden 5-kWh-Speicher rechnet sich das in sechs bis acht Jahren – was bei einer 20 Jahre alten Anlage eine ehrliche Frage aufwirft, auf die wir unten eingehen. Was Speicher 2026 kosten und wie man sie dimensioniert, steht in unserem Speicher-Ratgeber.

4. Direktvermarktung oder neue Anlage

Direktvermarktung über einen Dienstleister ist für Anlagen über 100 kW Pflicht und für Hausdächer meist uninteressant – die Gebühren fressen den Mehrerlös auf. Beim Thema „Repowering“ ist Vorsicht angebracht: Nach § 48 Abs. 4 in Verbindung mit § 38b Abs. 2 EEG gilt eine Dachanlage, die eine andere am selben Standort ersetzt, als zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen, zu dem die alte Anlage in Betrieb genommen wurde. Neue Module auf dem alten Platz bringen also mehr Ertrag, aber bis zur alten Leistung keine neue 20-Jahres-Vergütung; für die Mehrleistung sieht das Gesetz ebenfalls keinen Zahlungsanspruch vor. Für Ersetzungen ab 2027 enthält der EEG-Entwurf eine eigene Übergangsregel (§ 100 Abs. 9). Ob eine komplett neue Anlage nach Rückbau anders behandelt wird, klären wir im Einzelfall mit dem Netzbetreiber – und wer das 2026 noch will, muss wissen, dass die EEG-Reform die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 ohnehin durch eine befristete Übergangszahlung ersetzen soll.

Balkendiagramm: Jahreserlös einer 5-kWp-Photovoltaikanlage von 2006 – bis 2026 rund 2.330 Euro feste Vergütung, ab 2027 bei Volleinspeisung rund 190 Euro, bei Eigenverbrauch ohne Speicher rund 630 Euro, mit Speicher rund 1.140 Euro
Was eine 5-kWp-Anlage von 2006 im Jahr einbringt – Beispielwerte mit 4.500 kWh Ertrag, Jahresmarktwert Solar 2025 und BDEW-Strompreis Herbst 2026 (Grafik: Bauer Solar)

Rechenbeispiel: 5 kWp aus 2006

Nehmen wir eine Anlage mit 5 kWp, die nach 20 Jahren noch rund 4.500 Kilowattstunden im Jahr liefert – in Südbaden realistisch, wenn die Module nicht verschattet sind und der Wechselrichter läuft. Bis Ende 2026 bringt sie 4.500 × 51,8 Cent = rund 2.330 Euro. Ab 2027 bei Volleinspeisung 4.500 × 4,3 Cent = rund 190 Euro. Stellen Sie auf Eigenverbrauch um und nutzen 30 Prozent selbst, sparen Sie 1.350 kWh × 37 Cent = 500 Euro und bekommen für die restlichen 3.150 kWh noch 135 Euro: rund 630 Euro. Mit Speicher und 65 Prozent Eigenverbrauch sind es 1.080 Euro Ersparnis plus rund 60 Euro Vergütung für den Rest, der nach Speicherverlusten noch ins Netz geht: rund 1.140 Euro.

Die Rechnung hängt an zwei Stellschrauben, die Sie selbst kennen: Wie viel Strom verbrauchen Sie tagsüber, und wie viel davon ließe sich mit Wärmepumpe, E-Auto oder Warmwasser in die Sonnenstunden verschieben? Wer das grob für sein Haus durchspielen will, kann mit unserem Photovoltaik-Rechner Ertrag und Verbrauch gegeneinanderstellen. Und noch eine Fußnote zu den 37 Cent: Das ist der BDEW-Durchschnitt inklusive Grundpreisanteil; maßgeblich ist der Arbeitspreis auf Ihrer Stromrechnung, der meist etwas darunter liegt.

Technik-Check vor der Umstellung

Bevor Sie Geld in Zähler oder Speicher stecken, sollte klar sein, dass die Anlage die nächsten Jahre durchhält. Vier Punkte prüfen wir bei jeder Ü20-Anlage:

  • Wechselrichter: Ein Originalgerät von 2006 hat die üblicherweise angesetzten 10 bis 15 Jahre Lebensdauer längst hinter sich; prüfen Sie, ob und wann es getauscht wurde. Ein Tausch gegen ein Hybridgerät kann sinnvoll sein, wenn ohnehin ein Speicher dazukommen soll.
  • Module und Verkabelung: Leistungsmessung, Isolationswiderstand und Sichtprüfung auf Delamination, Schneckenspuren oder spröde Steckverbinder. Schon einzelne schwache Module können einen ganzen String herunterziehen.
  • Zähler und Messkonzept: Für Eigenverbrauch muss der Netzbetreiber das Messkonzept ändern; mit einem intelligenten Messsystem halbiert sich außerdem die Vermarktungspauschale auf 0,114 Cent – ein kleiner, aber echter Vorteil.
  • Marktstammdatenregister: Jede Änderung an Betriebsweise oder Leistung ist dort zu melden; prüfen Sie, ob der Eintrag Ihrer Altanlage (Registrierungsfrist war der 31. Januar 2021) noch stimmt.

Was wir offen sagen

Erstens: Der Jahresmarktwert ist keine feste Größe. Er folgt dem Börsenpreis in den Sonnenstunden, und der sinkt, je mehr Photovoltaik mittags einspeist. 2025 waren es 4,5 Cent, der Monatswert für Mai 2026 lag bei 3,3 Cent. Wer heute mit 4 Cent plant, rechnet vorsichtig; 5 Cent wären optimistisch. Zweitens: Wer auf Eigenverbrauch umstellt, wird im Sinne der geplanten Netzentgelt-Reform AgNes ab 2029 zum „Prosumer“ und soll dann einen Aufschlag auf den Grundpreis zahlen – nach dem aktuellen Entwurf 70 bis 90 Prozent des Grundpreises, grob geschätzt 80 bis 160 Euro im Jahr. Das verschiebt die Rechnung, kippt sie aber bei normalem Haushaltsverbrauch selten. Drittens: Ein Speicher an einer 20 Jahre alten Anlage ist eine Wette darauf, dass Module und Wechselrichter noch sieben, acht Jahre mitmachen. Beruhigend ist, dass ein AC-gekoppelter Speicher die Anlage überlebt: Er arbeitet später genauso mit einer neuen Anlage auf demselben Dach. Und viertens: In vielen Fällen reicht die Umstellung auf Eigenverbrauch ohne Speicher völlig aus. Wir sagen Ihnen das auch dann, wenn wir an einem Speicher mehr verdienen würden.

Häufige Fragen zur Ü20-Anlage

Muss ich die Anlage abmelden oder stilllegen?

Nein. Die Anlage darf weiterlaufen, der Netzbetreiber muss den Strom bis Ende 2032 abnehmen und zum Jahresmarktwert vergüten. Sie müssen nur handeln, wenn Sie etwas ändern wollen – etwa auf Eigenverbrauch umstellen oder einen Speicher nachrüsten.

Bekomme ich die alte Vergütung, wenn ich neue Module montiere?

Nein. Ersatzmodule am selben Standort erben das Inbetriebnahmedatum der alten Anlage (§ 38b Abs. 2 EEG) und sind damit ebenfalls ausgefördert. Sie bringen mehr Ertrag, aber keine neue Förderung. Ob und wie eine vollständig neue Anlage gewertet wird, muss im Einzelfall mit dem Netzbetreiber geklärt werden.

Was ist mit der Steuer?

Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden sind seit 2022 einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG), solange alle Ihre Anlagen zusammen 100 kWp nicht überschreiten. Viele Betreiber von 2006 haben damals aber zur Umsatzsteuer optiert; ob und wann der Wechsel in die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, klärt Ihr Steuerberater – wir beraten steuerlich nicht.

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Es gibt keine Frist – die Umstellung geht auch 2027 oder später. Aber jeder Monat Volleinspeisung kostet Sie bei der Beispielanlage im Jahresmittel rund 37 Euro gegenüber dem Eigenverbrauch – im Sommer deutlich mehr, im Winter weniger, und Zählerumbauten beim Netzbetreiber brauchen Vorlauf. Wer im Januar mit Eigenverbrauch starten will, sollte im Herbst anfragen. Wie ein Umbau bei uns abläuft, zeigen wir Schritt für Schritt hier.

Stand dieses Artikels: 17. Oktober 2026. Grundlage sind die Marktwert- und Abzugsveröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber, der Gesetzestext des EEG und der Regierungsentwurf zur EEG-Reform 2027. Den Jahresmarktwert 2026 tragen wir nach, sobald er im Januar 2027 veröffentlicht ist.

Fragen zu Ihrer eigenen Photovoltaik-Anlage?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich vor Ort – in Gundelfingen, Freiburg im Breisgau, March und der näheren Umgebung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an: +49 (0) 761 589858.

← Alle News von Bauer Solar

Quellen

  1. Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de): Marktwertübersicht – Jahresmarktwert Solar 2025: 4,508 ct/kWh (abgerufen 17.10.2026)
  2. Übertragungsnetzbetreiber (netztransparenz.de): Abzugsbetrag 2026 für ausgeförderte Anlagen: 0,228 ct/kWh (24.10.2025, abgerufen 17.10.2026)
  3. § 21, § 23b, § 25, § 38b und § 53 EEG: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (abgerufen 17.10.2026)
  4. Deutscher Bundestag: Regierungsentwurf EEG 2027, BT-Drs. 21/7867 – § 23b, § 25 Abs. 3, § 100 Abs. 5 (PDF, 07.09.2026, abgerufen 17.10.2026)
  5. BDEW: Strompreisanalyse Herbst 2026 – Haushaltsstrompreis ø 37,0 ct/kWh (21.08.2026, abgerufen 17.10.2026)
  6. top agrar: 2026 fallen in BaWü rund 15.000 Solaranlagen aus der Einspeisevergütung (13.11.2025, Zahlen aus dem Marktstammdatenregister via KEA-BW/Solar Cluster BW)
  7. Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze (abgerufen 17.10.2026)